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Informationen zu Elterngeld
Das Elterngeld ist eine vom Deutschen Bundestag im September 2006 beschlossene steuerfinanzierte Transferzahlung für Familien mit kleinen Kindern, das ab 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzt. Es stellt keine dauerhafte Unterstützung dar, sondern wird nur für einen kurzen Zeitraum von gewöhnlich einem Jahr unmittelbar nach der Geburt des Kindes gewährt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dient als vorübergehender Lohnersatz.
Um Paaren die Entscheidung für eine Familiengründung zu erleichtern, plante die SPD bereits in der 15. Legislaturperiode ein einkommensabhängiges Elterngeld nach skandinavischem Modell. Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2005 warb sie mit diesem Konzept um Wählerstimmen. Das Elterngeld sollte laut Plänen von Familienministerin Renate Schmidt langfristig das bisherige Erziehungsgeld ersetzen, das gegenwärtig bis zu 24 Monate lang gewährt wird.
Im Gegensatz zu der kindbezogenen Sozialleistung Erziehungsgeld, das bei Nichtüberschreitung festgesetzter Einkommensgrenzen als monatlicher Pauschalbetrag gezahlt wird, ist das Elterngeld als eine elternbezogene Lohnersatzleistung ausgestaltet, die sich am vorangegangenen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Vom skandinavischen Modell ist die Regelung übernommen worden, dass sowohl für die Mutter als auch für den Vater jeweils ein festgelegter Anteil der Elternzeit reserviert ist. Indirekt soll damit die früher als Erziehungsurlaub bezeichnete Elternzeit, die für Mütter und Väter beruflich riskant ist, auf eine kürzere Zeit gesenkt werden. Gleichzeitig wird durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das bereits 2005 in Kraft getreten ist, ein bedarfsgerechter Aufbau von Betreuungsangeboten für Unter-Dreijährige angestrebt. Das Ziel, den Übergang vom Elterngeld in eine Kinderbetreuung zu garantieren, wird im Koalitionsvertrag der Großen Koalition bekräftigt. Er sieht vor, gegebenenfalls ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem zweiten Lebensjahr einzuführen. Das Elterngeldgesetz ist am 29. September 2006 vom Bundestag beschlossen worden und gilt für Geburten ab dem 1. Januar 2007.
Für Normal- und Gutverdiener beträgt die Höhe des Elterngeldes 67 Prozent des zuvor bezogenen, wegfallenden Netto-Einkommens.
Für Besserverdienende gilt eine Bemessungsgrenze von 2700 Euro, das heißt es werden maximal 1800 Euro Elterngeld pro Monat gezahlt.
Für Geringverdiener ist eine oberhalb von 67 Prozent liegende Elterngeld-Summe festgelegt: pro zwei Euro unterhalb von 1000 Euro steigt der Prozentsatz jeweils um 0,1 Prozentpunkte.
Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das individuelle Durchschnittseinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise dem Beginn der Mutterschutzfrist. Auch bei der Geburt eines Geschwisterkindes werden zwölf Monate berücksichtigt, allerdings bleibt dabei die Zeit des Elterngeldbezuges ohne Betrachtung, so dass sich auch dann noch die (Vollzeit-)Berufstätigkeit vor der Geburt des ersten Kindes auszahlt.
Das Elterngeld wird bis zu zwölf Monate ausbezahlt und um zwei so genannte „Partnermonate“ verlängert, sofern auch der zweite Elternteil (oft der Vater) mindestens für diese beiden Monate die Elternzeit in Anspruch nimmt.
Das Elterngeld wird an Ehepaare, Lebenspartner, unverheiratete Paare und Alleinerziehende ausgezahlt.
Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können die beiden „Partnermonate“ zusätzlich für sich beanspruchen.
Für Mütter oder Väter ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose, Studierende oder Teilzeitbeschäftigte oberhalb der Bemessungsgrenze gibt es ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 Euro, das nicht mit anderen Sozialleistungen, wie etwa dem Arbeitslosengeld II, verrechnet wird.
Das Elterngeld gilt für Familien, deren Kind ab dem 1. Januar 2007 geboren wird.
Reduziert ein Vater oder eine Mutter nach der Geburt stundenweise die Arbeit, so darf dieses Teilzeit-Arbeitsverhältnis 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Elterngeld.
Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auf die doppelte Zeit gestreckt werden, wenn es monatlich nur hälftig in Anspruch genommen wird.
Wer zwei unter dreijährige oder drei unter sechsjährige Kinder hat, erhält einen Geschwisterbonus als Aufschlag zum Elterngeld. Dieser beträgt zehn Prozent, mindestens jedoch 75 Euro.
Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Bonus in Höhe von je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Das Elterngeld ist abgabenfrei und wird nicht versteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
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